Seminardetails

Nachtragsmanagement- Nachträge verhindern, Baukosten einhalten

Das Prüfen und Bewerten von Nachträgen gehört zu den alltäglichen Aufgaben eines jeden Planers. Ob eine Nachtragsleistung vorliegt und wie diese gegebenenfalls zu vergüten ist, darüber wird nicht selten gestritten. Hier gilt es, einerseits die Interessen des Bauherrn zu vertreten, andererseits eine objektive Sichtweise zu wahren, um unnötige und damit wiederum kostenintensive Streitigkeiten zu vermeiden. Ein wesentliches Ziel der Planungsleistungen sollte es jedoch sein, Nachträge gar nicht erst entstehen zu lassen.

In unserem Seminar erfahren Sie u.a.

  • was ein Nachtrag ist
  • worin sich Nachträge in BGB und VOB/B-Verträgen unterscheiden
  • welche Anordnungsrechte der Bauherr hat
  • welche Pflichten und Befugnisse der Planer hat
  • welche Zusammenhänge sich ergeben zwischen Nachträgen und Bauzeit
  • wie umzugehen ist mit auftragslos erbrachten Leistungen
  • wie die Vergütung für Nachtragsleistungen korrekt berechnet wird
  • wie mit bauwirtschaftlich begründeten Nachträgen umzugehen ist.

I. Grundlagen des Nachtragsrechts

  1. Was ist ein Nachtrag? – Begriffe und Definitionen
  2. Nachtragsvermeidung Nr. 1 – Vollständige, richtige und widerspruchsfreie Leistungsbeschreibung
  3. Welche (vor)vertraglichen Prüfungs- und Hinweispflichten hat der AN im Hinblick auf die Leistungsbeschreibung und welche Konsequenzen können sich ergeben?


II. Unter welchen Voraussetzungen kann der AG Leistungsänderungen und Zusatzleistungen nach VOB/B verlangen?

  1. Was versteht man unter einer Leistungsänderung?
  2. Was ist eine Zusatzleistung?
  3. Wann kann der AN die Ausführung einer Nachtragsleistung verweigern?
  4. Welche Vertragsklauseln zum Nachtragsrecht sind (un)wirksam?


III. Wann und wie sind Leistungsänderungen und Zusatzleistungen nach VOB/B zu vergüten?

  1. Muss die Höhe der Nachtragsvergütung vor Ausführung der Leistung festgelegtwerden?
  2. Kann der AN die Ausführung der Leistung verweigern, wenn der AG sein Nachtragsangebot nicht akzeptiert?
  3. Was ist, wenn der AG von vornherein die Zahlung einer Nachtragsvergütung ablehnt?
  4. Nach welchen Kalkulationsgrundlagen wird die Höhe der Nachtragsvergütung ermittelt?
  5. Wer trägt das Kalkulationsrisiko?


IV. Wie werden Nachträge nach BGB abgewickelt und vergütet?

  1. Wann und unter welchen Voraussetzungen kann der AG Nachträge nach BGB-Werkvertragsrecht anordnen?
  2. Wann und wie sind Nachträge nach BGB zu vergüten?
  3. Wann kann der AN die Ausführung einer Nachtragsleistung nach BGB verweigern?


V. Welche Formerfordernisse, Kompetenzen und Vollmachten sind bei der Anordnung und der Vergütung von Nachträgen zu beachten?

  1. Darf der Architekt Nachträge zu Lasten des AG anordnen?
  2. Was bedeutet Haftung des vollmachtlosen Vertreters?
  3. Welche Besonderheiten gelten für kommunale Auftraggeber?


VI. Wie ist mit auftragslosen Leistungen umzugehen? Sind sie zu vergüten?

  1. Kann der AG Beseitigung nicht beauftragter Leistungen verlangen?
  2. Unter welchen Voraussetzungen kann der AN Vergütung verlangen?
  3. Weshalb ist die Unterscheidung einer notwendigen und einer nützlichen Leistung von Bedeutung?
  4. Was heißt „mutmaßlicher Wille“ des AG?


VII. Abrechnung bei Mengen- und Massenänderungen

  1. Wann greift die 10%-Grenze?
  2. Ist ein vertraglicher Ausschluss zulässig?
  3. Gibt es Änderungen beim Pauschalvertrag?
  4. Gibt es Fristen zur Preisanpassung?


VIII. Wann und wie hat der Planer Anspruch auf Vergütung für die Nachtragsprüfung der bauausführenden Unternehmen?

  1. Ist Nachtragsprüfung generell eine „Besondere Leistung“ und damit vergütungspflichtig?
  2. Was ist, wenn Nachträge auf fehlerhafter Ausschreibung beruhen?
  3. Deckt die HOAI Nachtragsprüfungen im Rahmen der Vergütung für die LPh 7 und 8 ab?

Qualifizierte Fortbildung in unseren Baurecht Seminaren

Ganz gleich, für welches unserer Baurecht Seminare Sie sich entscheiden: Unsere Referenten sind allesamt schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Bau- und Architektenrechts tätig und vermitteln ihr Wissen in einfacher und verständlicher Weise anhand praxisrelevanter Beispiele. Die vermittelten Themen sind vielfältig: Vom Seminar Ausschreibung von Bauleistunen bis hin zum VOB Seminar finden Sie alles, was bei der Abwicklung einer Baumaßnahme rechtlich relavant ist.

 

Werden Sie der Baurechtsexperte in Ihrem Planungsbüro!

Durch die systematische Zusammenstellung der in der Praxis relevanten Themen versetzt Sie die Bauakademie Dr. Koch in die Lage, die Baumaßnahmen Ihres Planungsbüros auch in rechtlicher Hinsicht optimal zu betreuen. Die Bewertung rechtlicher Fragestellungen und vor allem die richtigen Reaktionen werden einen echten Mehrwert vermitteln. Sie sind die zentrale Ansprechperson für Rechtsfragen ihrer Kolleginnen und Kollegen und können mit den Ihnen zur Verfügung stehenden Materialien sogar selbst Baurecht Seminare im Büro halten, beispielsweise in einem VOB Seminar. Werden Sie Qualitätsmanager Baurecht mit zertifiziertem Abschluss.

 

Baurecht in Präsenz-, Online- und Inhouse-Seminaren

Auch die Wege, auf denen Sie zu den Baurecht Seminaren gelangen, sind vielfältig. Neben den klassischen Präsenzveranstaltungen bietet die Bauakademie Dr. Koch sämtliche Themen auch in Online-Seminaren an. Oder wollen Sie es ganz individuell? Dann gestalten wir IHR Seminar als Inhouse-Schulung, nach Ihrer Wahl als Präsenz- oder Onlineveranstaltung. Spezielle Themen wie beispielsweise VOB-Seminare, Schulungen zum Neuen Bauvertragsrecht oder der HOAI 2021 sind ebenso möglich wie die „Klassiker“ der Bauakademie Dr. Koch.

 

VOB Seminare

In beinahe allen Seminaren ist die VOB ein Thema. Im Seminar Ausschreibung & Vergabe von Bauleistungen ist es der Teil A der VOB, der einen Schwerpunkt bildet. In allen anderen für Baupraktiker entwickelten Baurecht Seminaren befassen wir uns – passend zum jeweiligen Thema – mit der VOB Teil B. Sie ist nach wie vor ein wichtiger Baustein in der Vertragsgestaltung und für eine geordnete Abwicklung einer Baumaßnahme unabdingbar. Daher behandeln wir die VOB ebenso in den Seminaren

  • Bauüberwachung mit System - gezielt Haftungsrisiken ausschließen
  • Bauzeit Verzug Behinderung - Umgang mit gestörtem Planungs- und Bauablauf
  • Nachtragsmanagement am Bau - Nachträge verhindern, Baukosten einhalten
  • Abnahme, Abrechnung, Rechnungsprüfung - Abschluss der Baumaßnahme

Somit ist also jedes Thema mit einem VOB Seminar verbunden und vermittelt das richtige Verständnis der Regelungen und vor allem ihrer Anwendung.