- gezielt Haftungsrisiken ausschließen
Architekten und Ingenieure haften im Bereich der Bauüberwachung auch für mangelhafte Werkleistungen der Auftragnehmer. Das lässt sich nur vermeiden, wenn Fehlerquellen und Risiken von Anfang an ausgeschlossen werden.
In unserem Seminar erfahren Sie u.a.
- wie Sie mit der wichtigsten Kontrollmaßnahme 90% aller Fehler vermeiden
- wie Sie die Mängelbeseitigung rechtssicher umsetzen und überwachen
- und warum „baubegleitende Qualitätskontrolle“ nicht funktioniert
- wie Sie Bauablaufdokumentation entsprechend HOAI 2013 richtig gestalten
- wann ein Baumangel zum Überwachungsmangel wird
- durch welche Vertragsklauseln Sie wirksam die Haftung beschränken
- wie die Leistungsabgrenzung zwischen Architekt und Fachingenieur erfolgt
I. Was ist Gegenstand ,Ziel und Inhalt der Bauüberwachungspflicht?
- Welche Folge hat es, dass Bauüberwachung eine werkvertragliche Leistung darstellt?
- Welche haftungsrechtliche Folge haben Bauüberwachungsfehler?
- Wodurch wird ein Baumangel zum Überwachungsmangel?
II. Fragen der Haftungsbeschränkung
- Kann man die Haftung vertraglich ausschließen?
- Besteht auch bei geringem Honorar ein Haftungsrisiko?
- Was ist „baubegleitende Qualitätskontrolle“?
- Greift die Haftung auch bei Gefälligkeiten?
III. Praktische Überwachungstätigkeit
- Kann der Bauherr Anwesenheitspflichten vorgeben?
- Was muss kontrolliert werden? Wie muss kontrolliert werden?
- Wann und wie oft muss kontrolliert werden?
- Welches ist die wichtigste Kontrollmaßnahme?
- Wie müssen An- und Einweisungen erfolgen?
- Was versteht man unter „handwerklichen Selbstverständlichkeiten“?
IV. Umgang mit Mängeln
- Differenzierter Umgang mit Mängeln vor und nach der Abnahme.
- Wie erfolgt eine rechtssichere Mängelrüge?
- Welche Folgen greifen bei unterlassener Mängelbeseitigung?
- Wann kann die Ersatzvornahme durch Drittunternehmen eingeleitet werden?
VI. Bedeutung von Darlegungs- und Beweislastfragen
- Ist jeder Baumangel ein Überwachungsmangel?
- Wer trägt die Beweislast für das Vorliegen von Überwachungsfehlern?
- Was versteht man unter dem sog. Anscheinsbeweis?
VI. Bedeutung und Inhalte der Bauablaufdokumentation
- Was muss die Dokumentation zwingend beinhalten und warum?
- Welche Mindestinhalte muss das Bautagebuch haben?
- Was gehört in die Baustellenprotokolle?
- Wer führt die Bauablaufkorrespondenz?
VII. Haftung für Überwachungsmängel
- Was bedeutet gesamtschuldnerische Haftung?
- Wie lange haftet der Unternehmer?
- Wie lange haftet der Planer?
- Wann beginnt die Haftungsfrist?
- Wie kann man Haftungsfristen verkürzen?
- Wie erfolgt die Abnahme der Planerleistung?
VIII. Haftungsschnittstellen Architekt / Fachplaner
- Haftet der Architekt auch für Fehler des Fachplaners?
- Welches Pflichtenverhältnis besteht zwischen Architekt und Fachplaner?
- Welche Besonderheiten bestehen zwischen General- und Subplaner?
- Was ist, wenn Planung und Überwachung getrennt vergeben werden?
IX. Was ist überhaupt ein Mangel?
- Reicht die Einhaltung von DIN-Normen für die Mängelfreiheit?
- Was versteht man unter den allgemein anerkannten Regeln der Technik?
- Welcher Zeitpunkt ist für die Bewertung der Bauqualität maßgebend?
- Welche Bedeutung hat die Einhaltung der vereinbarten Beschaffenheit?
X. Sicherheit am Bau
- Welche Rolle spielt der Bauüberwacher bei der Unfallverhütung?
- Welche Funktion hat der Bauleiter bzw. Fachbauleiter nach der Landesbauordnung?
- Abgrenzungsfragen der Sicherheit am Bau zwischen SiGeKo, Bauleiter, Bauherr, Bauüberwacher und Auftragnehmer.
Die nächsten Termine
360 €
pro Person zzgl. MwSt.
Inklusivleistungen
Im Seminarpreis inbegriffen sind Seminarunterlagen, Pausensnacks, Mittagessen und Tagungsgetränke. Die genaue Tagungsstätte wird mit der Anmeldebestätigung bekannt gegeben.
Rechtsanwalt
Dr. Rainer Koch
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Rechtsanwalt
Markus Bettingen
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Rechtsanwalt
Thomas Huber
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Rechtsanwalt
Tobias Borschel
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Rechtsanwalt
Dr. Bernd Siebert
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Rechtsanwalt
Dr. Georg Butterwegge
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Rechtsanwalt
Hans-Jürgen Zimmermann
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Qualifizierte Fortbildung in unseren Baurecht Seminaren
Ganz gleich, für welches unserer Baurecht Seminare Sie sich entscheiden: Unsere Referenten sind allesamt schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Bau- und Architektenrechts tätig und vermitteln ihr Wissen in einfacher und verständlicher Weise anhand praxisrelevanter Beispiele. Die vermittelten Themen sind vielfältig: Vom Seminar Ausschreibung von Bauleistungen bis hin zum VOB Seminar finden Sie alles, was bei der Abwicklung einer Baumaßnahme rechtlich relavant ist.
Werden Sie der Baurechtsexperte in Ihrem Planungsbüro!
Durch die systematische Zusammenstellung der in der Praxis relevanten Themen versetzt Sie die Bauakademie Dr. Koch in die Lage, die Baumaßnahmen Ihres Planungsbüros auch in rechtlicher Hinsicht optimal zu betreuen. Die Bewertung rechtlicher Fragestellungen und vor allem die richtigen Reaktionen werden einen echten Mehrwert vermitteln. Sie sind die zentrale Ansprechperson für Rechtsfragen ihrer Kolleginnen und Kollegen und können mit den Ihnen zur Verfügung stehenden Materialien sogar selbst Baurecht Seminare im Büro halten, beispielsweise in einem VOB Seminar. Werden Sie Qualitätsmanager Baurecht mit zertifiziertem Abschluss.
Baurecht in Präsenz-, Online- und Inhouse-Seminaren
Auch die Wege, auf denen Sie zu den Baurecht Seminaren gelangen, sind vielfältig. Neben den klassischen Präsenzveranstaltungen bietet die Bauakademie Dr. Koch sämtliche Themen auch in Online-Seminaren an. Oder wollen Sie es ganz individuell? Dann gestalten wir IHR Seminar als Inhouse-Schulung, nach Ihrer Wahl als Präsenz- oder Onlineveranstaltung. Spezielle Themen wie beispielsweise VOB-Seminare, Schulungen zum Neuen Bauvertragsrecht oder der HOAI 2021 sind ebenso möglich wie die „Klassiker“ der Bauakademie Dr. Koch.
VOB Seminare
In beinahe allen Seminaren ist die VOB ein Thema. Im Seminar Ausschreibung & Vergabe von Bauleistungen ist es der Teil A der VOB, der einen Schwerpunkt bildet. In allen anderen für Baupraktiker entwickelten Baurecht Seminaren befassen wir uns – passend zum jeweiligen Thema – mit der VOB Teil B. Sie ist nach wie vor ein wichtiger Baustein in der Vertragsgestaltung und für eine geordnete Abwicklung einer Baumaßnahme unabdingbar. Daher behandeln wir die VOB ebenso in den Seminaren
- Bauüberwachung mit System - gezielt Haftungsrisiken ausschließen
- Bauzeit Verzug Behinderung - Umgang mit gestörtem Planungs- und Bauablauf
- Nachtragsmanagement am Bau - Nachträge verhindern, Baukosten einhalten
- Abnahme, Abrechnung, Rechnungsprüfung - Abschluss der Baumaßnahme
Somit ist also jedes Thema mit einem VOB Seminar verbunden und vermittelt das richtige Verständnis der Regelungen und vor allem ihrer Anwendung.