richtig, vollständig und widerspruchsfrei
Bei der Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen hat der Planer sehr zentrale Aufgaben zu erledigen. Jede Baumaßnahme ist anders und muss daher sehr genau mit allen spezifischen Besonderheiten in die Bearbeitung einbezogen werden. Ausschreibungsfehler führen zu Nachträgen und Mängeln, die später nicht mehr korrigierbar sind. Auch das Erstellen von Bauverträgen gehört zu den Grundleistungen der Leistungsphase 7. Falsche oder unwirksame Vertragsklauseln erhöhen das Haftungsrisiko. Investieren Sie daher mehr Zeit und Sorgfalt in die Leistungsphasen 6 und 7.
Im Seminar erfahren Sie, ...
- wie Sie die Leistungsbeschreibung richtig, vollständig und widerspruchsfrei erstellen
- welche Bedeutung technischen Regelwerken (z. B. DIN-Normen) zukommt
- was in die Vorbemerkungen bzw. Teilpositionen gehört
- wann der Grundsatz produktneutraler Ausschreibung zu beachten ist
- welche Schritte bei der öffentlichen Auftragsvergabe vorgegeben sind
- wie die Wertung der Angebote (Wertungskriterien) zu erfolgen hat
- welche Inhalte der Bauvertrag haben muss (VOB/B oder BGB-Werkvertragsrecht)
I. Welche Grundsätze sind bei der Ausschreibung von Bauleistungen zu beachten?
- Wie definiert sich die Leistungsbeschreibung?
- Welche Voraussetzungen sollten vor der Bauauftragsvergabe erfüllt sein?
- Welche Konsequenzen können sich aus fehlerhaften Leistungsbeschreibungen ergeben?
II. Wie sollte die Leistungsbeschreibung strukturiert und gegliedert werden?
- Was gehört in die Vorbemerkungen - was in das Leistungsverzeichnis?
- Wie ist die Leistungsbeschreibung zu gliedern?
- Was geht vor: Vorbemerkung oder konkrete Leistungsposition? Textbeschreibung oder Pläne?
- Welches sind die wichtigsten Hilfsmittel, um Fehler in der Leistungsbeschreibung zu vermeiden?
- Ist eine funktionale Leistungsbeschreibung zulässig?
III. Welche Auslegungsgrundsätze sind bei Unklarheiten und Widersprüchen in der Leistungsbeschreibung zu beachten?
- Was ist, wenn Fehler, Lücken und Widersprüche in der Leistungsbeschreibung vorhanden sind?
- Bestehen grundsätzlich vorvertragliche Hinweispflichten des AN?
- Muss immer „produktneutral“ ausgeschrieben werden ? Gibt es Ausnahmen?
IV. Vergabearten und Vergabeverfahren der öffentlichen Auftragsvergabe (Grundzüge)
- Welche Vergabearten gibt es?
- Vergabearten oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte
- Grundsätze des Vergabeverfahrens
- Prüfen und Werten der Angebote
V. Rechtsschutz des Bieters
- Welche Rechtsschutzmöglichkeiten gibt es?
- Wie sieht Primärrechtsschutz oberhalb der Schwellenwerte aus?
- Wie sieht der Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte aus?
VI. Welche Rechten und Pflichten hat der Planer im Zusammenhang mit der Bauvertragsgestaltung?
- Ist Bauvertragsgestaltung unzulässige Rechtsberatung?
- Wo besteht ein Zusammenhang der Bauvertragsgestaltung mit der Haupttätigkeit des Planers?
- Kann der Bauherr vom Planer das Mitliefern von Bauverträgen verlangen?
- Haftet der Planer für die Gestaltung fehlerhafter Bauverträge?
- Deckt die Berufshaftpflichtversicherung auch Fehler in der Rechtsberatung und der Vertragsgestaltung ab?
VII. Welche grundlegenden Anforderungen sind bei der Bauvertragsgestaltung zu beachten?
- Wo liegen die Unterschiede zwischen BGB und VOB/B?
- Was ist ein Eingriff in die VOB/B?
- Welche Konsequenzen ergeben sich aus einem Eingriff in die VOB/B?
- Ist die VOB/B für Verbraucherverträge zu empfehlen?
- Welche Grundsätze sollten Planer bzw. Auftraggeber für einen möglichst rechtssicheren Bauvertrag beachten?
- Gibt es Möglichkeiten zur Haftungsbeschränkung für den Planer?
- Muss ein Bauvertrag schriftlich geschlossen werden?
- Welche Vertragsmuster sind empfehlenswert?
- Wie sieht die Bauvertragsgestaltung bei öffentlichen Auftraggebern aus?
VIII. Welche Detailregelungen sind bei Bauvertragsgestaltung zu beachten?
- Die Bauvertragsparteien vollständig und richtig bezeichnen
- Die Leistungsinhalte - detailliert oder funktional beschreiben?
- Wichtig: die Geltungsreihenfolge vorgeben
- Welche Vergütungsart soll gewählt werden ? (z.B. EP- oder Pauschalvertrag; Stundenlohnvergütung ?)
- Wer erhält welche Vollmachten im Rahmen der Auftragsabwicklung?
- Warum ist die Funktion des AN-Bauleiters so wichtig?
- Das Gefahrtragungsrisiko – welche Bauversicherungen sind zu empfehlen?
- Die Bauzeit - Festlegung von Ausführungsbeginn, Zwischen- und Endfristen
- Vorlage eines Bauablaufplans durch den AN – warum?
- Ist die Vereinbarung einer Vertragsstrafe sinnvoll?
- Ist die Vereinbarung von besonderen Gewährleistungsfristen empfehlenswert?
- Welche Fälligkeiten und Prüffristen für Rechnungen sollten festgelegt werden?
- Welche Sicherheitsleistungen sind wichtig ? Wie werden sie vereinbart?
IX. Besprechung und Erläuterung eines Mustervertrags
360 €
pro Person zzgl. MwSt.
Inklusivleistungen
Im Seminarpreis inbegriffen sind Seminarunterlagen, Pausensnacks, Mittagessen und Tagungsgetränke. Die genaue Tagungsstätte wird mit der Anmeldebestätigung bekannt gegeben.
Rechtsanwalt
Dr. Rainer Koch
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Rechtsanwalt
Markus Bettingen
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Rechtsanwalt
Thomas Huber
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Rechtsanwalt
Tobias Borschel
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Rechtsanwalt
Dr. Bernd Siebert
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Rechtsanwalt
Hans-Jürgen Zimmermann
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Rechtsanwalt
Dr. Georg Butterwegge
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Qualifizierte Fortbildung in unseren Baurecht Seminaren
Ganz gleich, für welches unserer Baurecht Seminare Sie sich entscheiden: Unsere Referenten sind allesamt schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Bau- und Architektenrechts tätig und vermitteln ihr Wissen in einfacher und verständlicher Weise anhand praxisrelevanter Beispiele. Die vermittelten Themen sind vielfältig: Vom Seminar Ausschreibung von Bauleistungen bis hin zum VOB Seminar finden Sie alles, was bei der Abwicklung einer Baumaßnahme rechtlich relavant ist.
Werden Sie der Baurechtsexperte in Ihrem Planungsbüro!
Durch die systematische Zusammenstellung der in der Praxis relevanten Themen versetzt Sie die Bauakademie Dr. Koch in die Lage, die Baumaßnahmen Ihres Planungsbüros auch in rechtlicher Hinsicht optimal zu betreuen. Die Bewertung rechtlicher Fragestellungen und vor allem die richtigen Reaktionen werden einen echten Mehrwert vermitteln. Sie sind die zentrale Ansprechperson für Rechtsfragen ihrer Kolleginnen und Kollegen und können mit den Ihnen zur Verfügung stehenden Materialien sogar selbst Baurecht Seminare im Büro halten, beispielsweise in einem VOB Seminar. Werden Sie Qualitätsmanager Baurecht mit zertifiziertem Abschluss.
Baurecht in Präsenz-, Online- und Inhouse-Seminaren
Auch die Wege, auf denen Sie zu den Baurecht Seminaren gelangen, sind vielfältig. Neben den klassischen Präsenzveranstaltungen bietet die Bauakademie Dr. Koch sämtliche Themen auch in Online-Seminaren an. Oder wollen Sie es ganz individuell? Dann gestalten wir IHR Seminar als Inhouse-Schulung, nach Ihrer Wahl als Präsenz- oder Onlineveranstaltung. Spezielle Themen wie beispielsweise VOB-Seminare, Schulungen zum Neuen Bauvertragsrecht oder der HOAI 2021 sind ebenso möglich wie die „Klassiker“ der Bauakademie Dr. Koch.
VOB Seminare
In beinahe allen Seminaren ist die VOB ein Thema. Im Seminar Ausschreibung & Vergabe von Bauleistungen ist es der Teil A der VOB, der einen Schwerpunkt bildet. In allen anderen für Baupraktiker entwickelten Baurecht Seminaren befassen wir uns – passend zum jeweiligen Thema – mit der VOB Teil B. Sie ist nach wie vor ein wichtiger Baustein in der Vertragsgestaltung und für eine geordnete Abwicklung einer Baumaßnahme unabdingbar. Daher behandeln wir die VOB ebenso in den Seminaren
- Bauüberwachung mit System - gezielt Haftungsrisiken ausschließen
- Bauzeit Verzug Behinderung - Umgang mit gestörtem Planungs- und Bauablauf
- Nachtragsmanagement am Bau - Nachträge verhindern, Baukosten einhalten
- Abnahme, Abrechnung, Rechnungsprüfung - Abschluss der Baumaßnahme
Somit ist also jedes Thema mit einem VOB Seminar verbunden und vermittelt das richtige Verständnis der Regelungen und vor allem ihrer Anwendung.